Gutachter/ Sachverständiger
Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Unfallgegner oder seine Versicherung bereits einen Sachverständigen bestellt hat. Die Kosten für den Sachverständigen trägt die gegnerische Versicherung. Außerdem erhalten Sie somit eine erste Fachberatung!

Wertminderung
Oft versuchen die Versicherungen auf der Basis eines von der Werkstatt erstellten Kostenvoranschlags abzurechen. Kostenvoranschläge berücksichtigen keine Wertminderung! Beanspruchen Sie Ihren Anspruch auf Wertminderung durch ein Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen.

Ersatz der Reparaturkosten
Als Geschädigter haben Sie das Recht auf Erstattung der Reparaturkosten vom Unfallgegner oder seiner Versicherung. Die Grundlage dafür ist ein Sachverständigengutachten.

Werkstattwahl
Als Geschädigter haben Sie das Recht die Werkstatt Ihrer Wahl für die sachgemäße Reparatur Ihres Fahrzeuges zu beauftragen.

Leihwagen
Als Geschädigter haben Sie für die Dauer der Reparatur Anspruch auf einen Leihwagen oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall. Die Entschädigung wird durch ein Sachverständigengutachten ermittelt.

Anwalt
Als Geschädigter haben Sie das Recht einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit der Vertretung Ihrer Interessen zu beauftragen. Die Kosten trägt der Unfallverursacher oder dessen Versicherung.